AUTOAUTO Hofmann, die neue Werkstatt-Alternative
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Denn wer im Auto fährt, darf ein Mobiltelefon nur benutzen, wenn es an eine Freisprechanlage angeschlossen ist. Ein Headset mit Mikrofon und Kopfhörer gilt ebenfalls als Freisprechanlage. Das Drücken von Tasten ist nicht verboten. Allerdings darf das Handy oder der Hörer des Autotelefons laut Gesetz nicht aufgenommen oder gehalten werden.
Ohne Freisprechanlage ist nicht nur das Telefonieren im Auto verboten, auch die Benutzung von anderen Handy-Funktionen wie etwa SMS oder das Blättern im Telefonbuch ist nicht erlaubt. Wer eine dieser Funktionen nutzen oder einen dringenden Anruf annehmen möchte, muss zunächst anhalten und den Motor abstellen.
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Festeinbau Bluetooth®-Freisprechanlage ab 159,- €
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